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Allgeier SE: Aufgrund des Insolvenzantrags der deutschen Ciber-Gesellschaften kann der Kaufvertrag nicht wie geplant umgesetzt werden - Verhandlungen über den bereits angedachten Asset Deal sollen dennoch fortgeführt werden

30.03.2017

ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme

30.03.2017 / 16:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 30. März 2017 – Allgeier SE (ISIN DE0005086300, WKN 508630) hat am 3. Februar 2017 mit Ciber, Inc., Greenwood Village, Colorado, USA, einen Kaufvertrag über die deutschen Gesellschaften Ciber AG und Ciber Managed Services GmbH, die Ciber France SAS sowie weitere Vermögensgegenstände geschlossen (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Februar 2017). Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 22. März 2017 hat Allgeier SE mitgeteilt, dass die Transaktion nicht in der vereinbarten Weise durchgeführt werden kann, da entscheidende Voraussetzungen für das Closing nicht vorliegen. Die Parteien hatten deshalb Verhandlungen über eine alternative Gestaltung der Transaktion im Wege eines Asset Deal aufgenommen. Ein solcher konnte aufgrund der bestehenden hohen Unsicherheit durch befürchtete Anfechtungsrisiken bislang nicht final umgesetzt werden.

Am heutigen Tag wurden wir darüber informiert, dass die deutschen Ciber-Gesellschaften beim Amtsgericht Köln einen Insolvenzantrag gestellt haben. Dies bedeutet aus Sicht von Allgeier, dass der ursprüngliche Kaufvertrag nun endgültig nicht mehr umgesetzt werden kann.

Dennoch bewertet Allgeier das Portfolio und die Dienstleistungen der deutschen Ciber-Gesellschaften als positiv und wird daher dem Insolvenzverwalter anbieten, die Verhandlungen über den bereits angedachten Asset Deal fortzusetzen.
Allgeier steht nach wie vor bereit, für die Kunden und Mitarbeiter von Ciber Deutschland eine rasche Lösung für die Fortführung und Restrukturierung des Geschäfts zu bieten. Wir werden hierzu unmittelbar den Kontakt zu dem Insolvenzverwalter aufnehmen.
 

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