15.07.2002
Vorstand der Allgeier Computer AG beabsichtigt Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der Allgeier Computer AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2002 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 5. Dezember 2003 und auf einen Umfang bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss des Vorstands sieht vor, ab dem 16. Juli 2002 in dem von der Ermächtigung vorgegebenen Rahmen entsprechend der Marktgegebenheiten einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
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