Investor Relations

    Für Ihre Anfragen kontaktieren Sie uns bitte direkt:

    Allgeier SE

    Dr. Christopher Große
    Marion Genais
    Einsteinstraße 172
    D-81677 München
    Tel.: +49 89 998421-0
    Fax: +49 89 998421-11
    E-Mail: ir@allgeier.com

    Geschäftsbericht 2023
    Geschäftsbericht 2023
    Geschäftsbericht 2023
    CSR-Bericht 2024
    Allgeier CSR-Bericht
    Erfahren Sie mehr über das Nachhaltigkeitsengagement der Allgeier-Gruppe
    Halbjahresfinanzbericht 2024
    Halbjahresfinanzbericht 2024 veröffentlicht
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024
    Nagarro
    Nagarro
    Erfahren Sie mehr zu Nagarro auf der Nagarro Webseite
Investor Relations
Abspaltung (Spin-Off) Nagarro SE

„Die Nagarro Gruppe ist in den letzten Jahren durch ihr nachhaltiges organisches Wachstum und verschiedene Akquisitionen als eigenständiger weltweiter Tech Services-Player aus Allgeier herausgewachsen. Für Nagarro ist es wichtig, mit einem eigenständigen Listing und Branding im Markt mehr Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit erlangen zu können, was unseres Erachtens auch attraktivere Kapitalmarktbewertungen ermöglichen wird. Mit ihrer eigenen Equity Story positioniert sich Nagarro direkt in der Peer Group der globalen Unternehmen für Softwareentwicklung und digitale Transformation.“

(Carl Georg Dürschmidt, Vorsitzender des Vorstands der Allgeier SE)

Meilensteine Börsennotierung

Listing Milestones
(Grafik zum Vergrößern anklicken.)

Wichtige Informationen und Dokumente

Gemeinsamer Spaltungsbericht der Allgeier SE und der Nagarro SE
Präsentation zum Spin-Off
Wichtige Informationen zum Spin-Off finden Sie in der Spin-Off-Präsentation [in englischer Sprache].
Ordentliche Hauptversammlung / 24.09.2020

Informationen und alle Unterlagen zur Ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE am 24.09.2020 finden Sie unter folgendem Link:

Allgeier SE Ordentliche Hauptversammlung

Allgeier SE Capital Markets Day für den Nagarro SE Spin-Off / 28.09.2020
Am 28.09.2020 findet der Allgeier SE Capital Markets Day (CMD) für den Nagarro SE Spin-Off statt.

Der Capital Markets Day wird beide Einheiten abdecken und die individuellen Strategien und Perspektiven jeder Einheit darstellen.

In Anbetracht des derzeitigen Umfelds und der Reisebeschränkungen haben wir beschlossen, den Capital Markets Day als virtuelle Videokonferenz auszurichten.

Datum: Montag, 28. September 2020

Vorläufiger Zeitplan: 9:00 Uhr – 14:30 Uhr (CEST) | 8:00 Uhr – 13:30 Uhr (BST)

Inhalte:

Einführung durch die Mitglieder des Vorstands der Allgeier SE

Der Vorstand der Nagarro wird einen detaillierten Einblick in das Geschäftsmodell, die Marktentwicklungen, die Gesamtstrategie und die Wertschöpfungstreiber geben

Der Vorstand der Allgeier wird Einblicke in die Strategie und die Geschäftsperspektiven von Allgeier in der Zukunft geben

Registrierung, Teilnahme und Aufzeichnung der Veranstaltung:

Wenn Sie am virtuellen Capital Markets Day teilnehmen möchten oder die Aufzeichnung ansehen möchten, benutzen Sie bitte den folgenden Link, um sich anzumelden: Hier können Sie sich registrieren. Für registrierte Teilnehmer steht unter dem vorstehenden Link eine Aufzeichnung des Capital Markets Day zur Verfügung.

Die Registrierung erfordert ein vom Benutzer selbst definiertes Passwort.
Danach erhalten Sie eine E-Mail mit den abschließenden Schritten zum Abschluss der Registrierung.
Die Registrierung muss vollständig abgeschlossen sein, bevor Sie am Webcast teilnehmen können.

Dokumente zum Capital Markets Day:

Agenda

Nagarro Capital Markets Day Präsentation

Allgeier Capital Markets Day Präsentation

Webcast des Capital Markets Day (Re-live der Veranstaltung):

Nagarro (Teil 1)

Nagarro (Teil 2)

Allgeier

Nagarro SE Börsenprospekt
Welche Investmentbanken begleiten den Spin-Off
COMMERZBANK und Jefferies nehmen die Rolle der „Financial Advisors und Listing Agents“ ein. Wir sind überzeugt davon, damit starke und leistungsfähige Partner gefunden haben, die ein breites Spektrum an Investoren betreuen und adressieren – sowohl in Bezug auf deren regionale Verteilung als auch im Hinblick auf die Arten der Investoren.

Häufig gestellte Fragen

Technische Information der Allgeier SE für Ihre Aktionäre zur Umsetzung der geplanten Abspaltung der Nagarro SE

Der ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE am 24. September 2020 wird unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Abspaltung) vorgeschlagen, die Abspaltung der Nagarro SE zu beschließen.

Hierzu sind folgende Dokumente auf der Webseite der Allgeier SE Ordentliche Hauptversammlung veröffentlicht:

Dokumente Ordentliche Hauptversammlung der Allgeier SE

Einladung zur Hauptversammlung 2020

Aktuelle Satzung der Allgeier SE

Datenschutzhinweise

Erläuterung zu Aktionärsrechten

Geänderter Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns

Notariell beurkundeter Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Allgeier SE und der Nagarro SE vom 14. August 2020

Gemeinsamer Spaltungsbericht der Vorstände der Allgeier SE und der Nagarro SE vom 14. August 2020 inkl. Anlage

Prüfungsbericht der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 17. August 2020

Geschäftsbericht 2019 der Allgeier SE mit Bericht des Aufsichtsrats und erläuterndem Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Geschäftsbericht 2018 der Allgeier SE mit Bericht des Aufsichtsrats und erläuterndem Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Geschäftsbericht 2017 der Allgeier SE mit Bericht des Aufsichtsrats und erläuterndem Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Halbjahresfinanzbericht der Allgeier SE zum 30. Juni 2020

Einzelabschluss und Lagebericht der Allgeier SE für das Geschäftsjahr 2019

Einzelabschluss und Lagebericht der Allgeier SE für das Geschäftsjahr 2018

Einzelabschluss und Lagebericht der Allgeier SE für das Geschäftsjahr 2017

Eröffnungsbilanz der Nagarro SE (vormals Blitz 20-361 SE) vom 29. Januar 2020

Zwischenbilanz der Nagarro SE gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG zum 30. Juni 2020

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Allgeier SE vom 17. Juni 2010 zur Gewährung von Aktienoptionen

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Allgeier SE vom 17. Juni 2014 zur Gewährung von Aktienoptionen

Abstimmungsergebnisse

Die nachfolgenden Informationen ersetzen diese Dokumente nicht. Sie beantworten vielmehr ergänzend mögliche Fragen unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der technischen Umsetzung der Abspaltung.

I. Wie wird die Abspaltung umgesetzt? Was muss ich tun?

Was bedeuten Spin-Off bzw. Abspaltung?
Der Vorstand der Allgeier SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 05. November 2019 entschieden, die Geschäftsaktivitäten des Allgeier Konzerns im Bereich des Technologie- und Softwareentwicklungsgeschäfts rechtlich zu verselbstständigen und zu diesem Zweck eine Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz auf eine eigenständige börsennotierte Gesellschaft, die Nagarro SE, vorzunehmen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der Allgeier SE 100 % am Grundkapital der Nagarro SE halten. Die Allgeier SE beabsichtigt nicht, an der zukünftigen börsennotierten Nagarro SE beteiligt zu bleiben.
Der Begriff Spin-Off ist eine untechnische Bezeichnung, die teilweise im Zusammenhang mit Abspaltungen nach dem Umwandlungsgesetz verwendet wird.
Was muss ich tun, um die neuen Nagarro Aktien zu erhalten?
Nachdem die Hauptversammlung der Allgeier SE dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zugestimmt hat, brauchen Sie nichts zu tun. Sie erhalten die Nagarro-Aktien nach Eintragung der Abspaltung in die Handelsregister von Ihrer Depotbank in das Depot eingebucht, in dem auch Ihre Allgeier-Aktien verwahrt werden.
Habe ich eine Möglichkeit, der Zuteilung von Nagarro-Aktien zu widersprechen?
Nachdem die Hauptversammlung der Allgeier SE dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zugestimmt hat, können Sie der Zuteilung nicht widersprechen, da diese eine gesetzliche Folge der wirksamen Abspaltung ist. Die Zuteilung erfolgt nach Wirksamwerden der Abspaltung automatisch. Es steht Ihnen frei, die Nagarro-Aktien zu veräußern.
Wie viele Nagarro Aktien werde ich erhalten?
Mit Wirksamwerden der Abspaltung erhalten die Allgeier-Aktionäre für jede nennwertlose Stückaktie (Namensaktie) der Allgeier SE eine nennwertlose Stückaktie (Namensaktie) der Nagarro SE.
Was ist der maßgebliche Stichtag, an dem festgestellt wird, wie viele Nagarro SE-Aktien einem Allgeier Aktionär zugeteilt werden?
Die Feststellung, wer für Zwecke der Zuteilung Allgeier-Aktionär ist, erfolgt am Zuteilungsstichtag (dem Tag, an dem die Abspaltung durch die Eintragung im Handelsregister der Allgeier SE wirksam wird) abends, auf der Basis der jeweiligen Depotbestände in Allgeier-Aktien. Noch offene Börsengeschäfte werden auch berücksichtigt. Einzelheiten der Abwicklung werden den Aktionären der Allgeier SE unverzüglich nach Eintragung der Abspaltung in die Handelsregister der Nagarro SE und der Allgeier SE gesondert bekannt gegeben („Zuteilungsbekanntmachung“). Die Zuteilungsbekanntmachung wird von der Allgeier SE im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Warum ist das Zuteilungsverhältnis auf 1:1 festgelegt worden?
Das Zuteilungsverhältnis wurde maßgeblich durch das zukünftige Grundkapital der Nagarro SE und deren Aktienanzahl bestimmt. Die Höhe des zukünftigen Grundkapitals steht nach Überzeugung der Vorstände der beteiligten Rechtsträger in einem angemessenen Verhältnis zum Eigenkapital und der erwarteten Marktkapitalisierung der Nagarro SE und spiegelt auch die relativen Größenverhältnisse des übertragenden und des aufnehmenden Rechtsträgers angemessen wider. Bei der Festlegung des Grundkapitals und der Aktienanzahl wurde auch berücksichtigt, dass der künftige Aktienkurs der Nagarro SE in einer aus heutiger Sicht für Privatanleger und institutionelle Investoren attraktiven Spanne liegen soll. Eine Erläuterung und Begründung des Zuteilungsverhältnisses ist in Kapitel C. V. des Gemeinsamen Spaltungsberichts enthalten.
Müssen die Allgeier-Aktien auf einem bestimmten Depot verwahrt werden, damit die Zuteilung von Nagarro-Aktien erfolgen kann?
Nein. Sie erhalten für alle Ihre Allgeier-Aktien auf Basis des jeweiligen Depotbestands am Abend des Tags des Wirksamwerdens der Abspaltung Nagarro-Aktien im Verhältnis 1:1, unabhängig davon, bei welcher Bank das jeweilige Depot geführt wird. Bei ausländischen Depots kann die Verbuchung – abhängig von der Depotbank – gegebenenfalls etwas länger dauern.
Welche Auswirkungen hat die Abspaltung auf den Kurs der Allgeier-Aktie?
Formal wird der Kurs der Allgeier-Aktie ab dem ersten Handelstag nach dem Wirksamwerden der Abspaltung „ex Abspaltung“ notiert. Vergleichbar wie bei Dividenden wird die Allgeier-Aktie dann ohne den Wert der Nagarro-Aktie gehandelt werden.
Wie hoch dieser Effekt bzw. der Preis aus dem parallelen Handel der Nagarro Aktie ist, lässt sich aktuell nicht hinreichend prognostizieren.
Fallen für mich Kosten an?
Die Aktienzuteilung ist für die Allgeier-Aktionäre, die ihre Aktien auf Depots in Deutschland halten, in der Regel provisions- und spesenfrei. Die Allgeier SE vergütet die Leistungen der Depotbanken der in Deutschland ansässigen Depotbanken mit einer Zahlung in Höhe von 2,50 EUR pro Depot. Die Allgeier SE stellt Ihren Aktionären auch keine Gebühren in Rechnung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweilige Depotbank dem jeweiligen Allgeier Aktionär ggf. zusätzliche Kosten in Rechnung stellt. Insbesondere bei Depots im Ausland fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer depotführenden Bank.
Hat die Abspaltung steuerliche Auswirkungen auf meine Allgeier-Aktien?
Soweit ein Aktionär in Deutschland ansässig ist, die Allgeier-Aktien im Privatvermögen hält und der Aktionär innerhalb der letzten fünf Jahre zu keinem Zeitpunkt zu mindestens 1 % an der Allgeier SE beteiligt war (§ 17 EStG), sollte die Abspaltung – mit Ausnahme der Veräußerung von Teilrechten – grundsätzlich steuerneutral sein. D. h. es würde insoweit nicht zur Realisierung steuerpflichtiger Kapitalerträge kommen, sofern sich das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns nicht ändert. Folglich wäre insoweit auch keine Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle Auskunft zu den steuerlichen Folgen der Abspaltung für Aktionäre geben dürfen. Eine allgemeine Erläuterung zu den steuerlichen Auswirkungen der Abspaltung für die Aktionäre ist jedoch im Gemeinsamen Spaltungsbericht in Kapitel D. II. 2.b) enthalten.
Welches Finanzinstitut wurde für die Abwicklung der Zuteilung beauftragt?
Mit der Abwicklung der Zuteilung wird die Allgeier SE die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle beauftragen. Im Übrigen ist die jeweilige Depotbank verpflichtet, diese Zuteilung für deren jeweilige Depotinhaber umzusetzen.

II. Was muss ich zu den Nagarro-Aktien wissen?

Wie erfolgt die Bewertung für die Nagarro-Aktie bzw. wie findet die Preisfindung statt?
Im Rahmen der Abspaltung erfolgt keine gesonderte Bewertung der Nagarro SE.
Der Kurs der Nagarro-Aktie wird ab dem ersten Handelstag im gewöhnlichen Börsenhandel ermittelt und hängt vom Angebot und der Nachfrage nach Nagarro-Aktien ab. Im Xetra-Handelssystem der Börse Frankfurt erfolgt die erste Preisfeststellung eines Handelstages in der Regel in einer Eröffnungsauktion.
An welcher Börse und in welchem Marktsegment werden die Nagarro-Aktien gehandelt?
Sämtliche Aktien der Nagarro SE sollen umgehend nach dem Wirksamwerden der Abspaltung am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zusätzlich im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und gehandelt werden.
Wie werden die Nagarro-Aktien bei mir steuerlich behandelt?
Aktionäre der Nagarro SE unterliegen mit ihren Einkünften aus künftigen Gewinnausschüttungen nach allgemeinen Regeln der Besteuerung.