09.07.2019
DGAP-News: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ALLGEIER SE: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §109
Abs. 2 WpHG
09.07.2019 / 15:37
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der
Konzernabschluss der Allgeier SE, München, zum Abschlussstichtag 31.12.2017
fehlerhaft ist:
Im Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31. Dezember 2017 schägt sich die
fehlerhafte Kaufpreisallokation, die im Rahmen des Erwerbs des operativen
Geschäfts der Ciber AG und der Ciber Managed Services GmbH (zusammen: Ciber
Deutschland) im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, in folgenden Punkten nieder:
* Die Restrukturierungsrückstellung für die geschätzten Aufwendungen
i.H.v. TEUR 3.113 zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Ciber
Deutschland wurde erfolgsneutral gebildet, obwohl die Allgeier SE als
Erwerber den Personalabbau initiiert hat und die
Restrukturierungsaufwendungen damit nicht dem Erwerb zuzuordnen waren.
Die nicht aufwandswirksam erfolgte Rückstellungsbildung verstößt gegen
IFRS 3.11 i.V.m. IFRS 3.51 sowie IAS 19.165.
* Hinsichtlich bestehender Operating-Leasingverhältnisse wurden
Rückstellungen i.H.v. TEUR 323 erfolgsneutral erfasst, obwohl die
Marktbedingungen dieser Leasingverhältnisse nicht als nachteilig galten.
Die nicht aufwandswirksame Erfassung der Leasingaufwendungen verstößt
gegen IFRS 3.B28 f. sowie IAS 17.33.
* Die Bewertung des angesetzten Kundenstamms i.H.v. TEUR 3.837 konnte
anhand der vorgelegten Dokumentation durch das Unternehmen nicht
nachgewiesen werden, weil die Annahmen zu den geplanten Umsätzen und zur
geplanten Ergebnis-Marge nicht plausibel abgeleitet wurden. Dies
verstößt gegen IFRS 3.18.
Kontakt:
Corporate Communications & Investor Relations
Dr. Christopher Große
Wehrlestraße 12
81679 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
Fax: +49 (0)89/998421-11
E-Mail: ir@allgeier.com
Web: www.allgeier.com
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