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ALLGEIER SE: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §109 Abs. 2 WpHG

09.07.2019

DGAP-News: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Sonstiges

09.07.2019 / 15:37
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Allgeier SE, München, zum Abschlussstichtag 31.12.2017 fehlerhaft ist:
 
Im Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31. Dezember 2017 schägt sich die fehlerhafte Kaufpreisallokation, die im Rahmen des Erwerbs des operativen Geschäfts der Ciber AG und der Ciber Managed Services GmbH (zusammen: Ciber Deutschland) im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, in folgenden Punkten nieder:
 

  • Die Restrukturierungsrückstellung für die geschätzten Aufwendungen i.H.v. TEUR 3.113 zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Ciber Deutschland wurde erfolgsneutral gebildet, obwohl die Allgeier SE als Erwerber den Personalabbau initiiert hat und die Rest­rukturierungsaufwendungen damit nicht dem Erwerb zuzuordnen waren. Die nicht aufwandswirksam erfolgte Rückstellungsbildung verstößt gegen IFRS 3.11 i.V.m. IFRS 3.51 sowie IAS 19.165.

 

  • Hinsichtlich bestehender Operating-Leasingverhältnisse wurden Rückstellungen i.H.v. TEUR 323 erfolgsneutral erfasst, obwohl die Marktbedingungen dieser Leasingverhältnisse nicht als nachteilig galten. Die nicht aufwandswirksame Erfassung der Leasingaufwendungen verstößt gegen IFRS 3.B28 f. sowie IAS 17.33.

 

  • Die Bewertung des angesetzten Kundenstamms i.H.v. TEUR 3.837 konnte anhand der vorgelegten Dokumentation durch das Unternehmen nicht nachgewiesen werden, weil die Annahmen zu den geplanten Umsätzen und zur geplanten Ergebnis-Marge nicht plausibel abgeleitet wurden. Dies verstößt gegen IFRS 3.18.

Kontakt:
Corporate Communications & Investor Relations
Dr. Christopher Große
Wehrlestraße 12
81679 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
Fax: +49 (0)89/998421-11
E-Mail: ir@allgeier.com
Web: www.allgeier.com


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