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DGAP-News: ALLGEIER SE: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §109 Abs. 2 WpHG

09.07.2019

DGAP-News: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ALLGEIER SE: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §109
Abs. 2 WpHG

09.07.2019 / 15:37
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der
Konzernabschluss der Allgeier SE, München, zum Abschlussstichtag 31.12.2017
fehlerhaft ist:

Im Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31. Dezember 2017 schägt sich die
fehlerhafte Kaufpreisallokation, die im Rahmen des Erwerbs des operativen
Geschäfts der Ciber AG und der Ciber Managed Services GmbH (zusammen: Ciber
Deutschland) im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, in folgenden Punkten nieder:

  * Die Restrukturierungsrückstellung für die geschätzten Aufwendungen
    i.H.v. TEUR 3.113 zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Ciber
    Deutschland wurde erfolgsneutral gebildet, obwohl die Allgeier SE als
    Erwerber den Personalabbau initiiert hat und die
    Restrukturierungsaufwendungen damit nicht dem Erwerb zuzuordnen waren.
    Die nicht aufwandswirksam erfolgte Rückstellungsbildung verstößt gegen
    IFRS 3.11 i.V.m. IFRS 3.51 sowie IAS 19.165.

  * Hinsichtlich bestehender Operating-Leasingverhältnisse wurden
    Rückstellungen i.H.v. TEUR 323 erfolgsneutral erfasst, obwohl die
    Marktbedingungen dieser Leasingverhältnisse nicht als nachteilig galten.
    Die nicht aufwandswirksame Erfassung der Leasingaufwendungen verstößt
    gegen IFRS 3.B28 f. sowie IAS 17.33.

  * Die Bewertung des angesetzten Kundenstamms i.H.v. TEUR 3.837 konnte
    anhand der vorgelegten Dokumentation durch das Unternehmen nicht
    nachgewiesen werden, weil die Annahmen zu den geplanten Umsätzen und zur
    geplanten Ergebnis-Marge nicht plausibel abgeleitet wurden. Dies
    verstößt gegen IFRS 3.18.



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Wehrlestraße 12
81679 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
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