Investor Relations
Disclaimer

03/12/2015

Rechtliche Hinweise zum freiwilligen Übernahmeangebot der Allgeier SE an die Aktionäre der EASY SOFTWARE AG

Auf dieser Internetseite werden die Angebotsunterlage der Allgeier SE („Allgeier“ oder „Bieterin“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („Angebot“) zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht gehaltener Aktien an der EASY SOFTWARE AG („EASY SOFTWARE“ oder „Zielgesellschaft“) und andere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Um zu der Angebotsunterlage und zu weiteren im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Informationen weitergeleitet zu werden, werden die Aktionäre der EASY SOFTWARE gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und dies am Ende dieser Informationen zu bestätigen.

Für das Übernahmeangebot sowie für den durch Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Vertrag mit Allgeier ist allein die Angebotsunterlage verbindliche Grundlage, die nach der Gestattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht und im Internet unter http://www.allgeier-holding.de unter der Rubrik Investor Relations / Übernahmeangebote abrufbar sein wird. Alle auf dieser Webseite mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Bekanntmachungen stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der EASY SOFTWARE dar. Zu beachten ist weiterhin, dass das Angebot ausschließlich nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz durchgeführt wird. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle und anderer in der Angebotsunterlage genannter Bedingungen.

Durchführung und Annahme des Angebots sowie maßgebliche Rechtsordnung

Das Angebot kann von allen in- und ausländischen EASY SOFTWARE Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Nicht beabsichtigt ist, ein Angebot nach einer anderen Rechtsordnung (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als der der Bundesrepublik Deutschland abzugeben. Folglich werden keine Veröffentlichungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst werden. Aktionäre der EASY SOFTWARE können sich daher nicht auf Bestimmungen anderer Rechtsordnungen zum Schutz der Anleger verlassen. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. EASY SOFTWARE Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Angebotsunterlage, die darin in Bezug genommenen Unterlagen sowie die im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen auf dieser Webseite enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „kann“, „könnte“, „sollte“, „sieht vor“, „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“ und „strebt an“ sowie deren negative Form hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck und sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, die regelmäßig nicht dem Einfluss der Bieterin unterliegen. Berücksichtigt werden sollte, dass sich die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können.

Veröffentlichungen außerhalb Deutschlands

Die Bekanntmachungen und die Angebotsunterlage auf dieser Webseite werden allein in deutscher Sprache veröffentlicht und dienen ausschließlich der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Daher sind Versand, Verteilung, Verbreitung, die Zusammenfassung oder Beschreibung dieser Mitteilung und den auf dieser Webseite enthaltenen Informationen außerhalb Deutschlands, (insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien und Japan) nicht erlaubt.

Aktualisierung

Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Bekanntmachungen auf dieser Webseite nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte.

Diese wichtigen rechtlichen Hinweise können im Laufe der Zeit geändert werden und sollten deshalb bei jedem erneuten Besuch dieser Internetseite vollständig gelesen werden.

Hiermit bestätige ich, dass ich die obigen rechtlichen Hinweise gelesen habe.